Über die Verwendung von Lizenzen in Zeiten von großen Sprachmodellen
An sich könnte ja alles ganz einfach sein: Kulturerbeeinrichtungen und andere öffentliche Stellen bieten qualitativ hochwertige Daten in großem Umfang an, und das möglichst unter einer permissiven Lizenz wie etwa CC0 oder Public Domain Mark 1.0. Das entspricht der Ausgangsidee: Kulturerbeeinrichtungen werden aus Steuermitteln finanziert, daher sollen ihre Dienstleistungen und Produkte auch allen zugutekommen; im Fall von Daten sollen Innovation, Forschung und natürlich auch private Nutzung ermöglicht werden.
Nun leben wir in Zeiten großer Sprachmodelle und exploitativer Praktiken insbesondere US-amerikanischer Big Tech-Unternehmen. Hier werden in großem Stil Daten aus dem Internet abgesaugt und in großen proprietären Sprachmodellen verarbeitet. Diese Unternehmen sind nicht nur die Innovationstreiber, sondern heben sich z.B. von Forschungseinrichtungen dadurch ab, dass sie über speziell aufbereitete Trainingsdatensätze ebenso verfügen wie über eine exzeptionelle Rechenleistung und die bestbezahltesten Stellen für Entwickler:innen von Algorithmen; dies alles sind teure Zutaten für ein Erfolgsrezept bei kleiner Konkurrenz.
Eine der Schwächen von ChatGPT – und vermutlich auch von GPT-4 – liegt in der mangelnden Verlässlichkeit. Diese Schwäche resultiert aus dem Unvermögen von rein stochastischen Sprachmodellen, zwischen Fakten und Fiktion zu unterscheiden; aber auch an einem Mangel an Daten. Gerade im Hinblick auf „halluzinierte“ Literaturnachweise sind bibliographische Daten aus Bibliotheken für die Erstellung großer Sprachmodelle sehr attraktiv. Ein weiteres Problem besteht im Mangel an qualitativ hochwertigen Textdaten. Einer jüngst publizierten Studie zufolge werden hochqualitative Textdaten noch vor dem Jahr 2026 erschöpft sein; das liegt vor allem daran, dass es im Internet an Etikette und Orthografie mangelt. Wer aber, wenn nicht die Bibliotheken haben riesige Bestände an qualitativ hochwertigen Textdaten? Nahezu alle hier verfügbaren Inhalte sind durch einen Qualitätsfilter gelaufen, der sich „Verlage“ nennt. Über die intellektuelle Qualität der Bücher mag man geteilter Meinung sein; aber sprachlich und orthographisch ist das, was bis Ende des 20. Jahrhunderts gedruckt wurde (also vor dem Beginn des Self-Publishings), von sehr guter Qualität.
Schließlich noch das liebe Geld: Die Inflation ist wieder da, die Niedrigzinsphase ist vorbei, die erste Silicon Valley-Bank bankrott. Daraus folgt, dass viele dort ansässige Unternehmen bald frisches Geld benötigen; also wird bald monetarisiert werden, um Profite zu erzeugen. Aus bislang noch kostenfrei angebotenen Produkten (wie ChatGPT) werden bald spezifischere neue Modelle erstellt werden, die gegen Bezahlung bedarfsorientierte Services bereitstellen.
Sollen die Kulturerbeinstitutionen als Einrichtungen öffentlichen Rechts nun der Profitmaximierung einiger weniger Unternehmen dienen, indem sie teure und ressourcenintensive (und steuerfinanzierte) Daten kostenlos bereitstellen? Die Antwort ist differenziert und daher kompliziert. Selbstverständlich sollten Daten wie bislang auch unter permissiven Lizenzen bereitgestellt werden. Hier können durchaus auch duale Strategien verwendet werden. Einerseits können die über Schnittstellen wie OAI-PMH oder IIIF bereitgestellten Daten auch weiterhin unter CC0 oder Public Domain-Lizenzen zugänglich sein; technische Zugangsbeschränkungen können über die Steuerung von IP-Adressen oder Downloadmaxima das Absaugen von Daten in großem Stil verhindern. Andererseits können eigene Datenpublikationen erfolgen, die die einzelnen Datensätze bündeln, um Forschung und Innovation zu ermöglichen; solcherart Angebote sind als Datenbankwerke 15 Jahre lang geschützt, und hier können Lizenzen verwendet werden, die ein „NC“ (non-commercial) enthalten und solche Daten für Forschung und Innovation verwendbar machen. Beispielhaft verwendet die Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine solche Lizenz (CC-BY-NC-SA) für die digitale Repräsentation eines ihrer Prunkstücke, und auch der (nicht so einfach zu benutzende) 3D-Scan ist unter dieser Lizenz frei verfügbar (download hier).
Interessanterweise hat die Europäische Union den oben beschriebenen Fall im Data Governance Act antizipiert und ein relevantes Instrumentarium eingefügt. Hier gibt es ein Kapitel zur Nutzung von Daten öffentlicher Stellen (Kapitel II, Artikel 6), in dem die Bereitstellung von Daten gegen Gebühren geregelt wird. Darin heißt es, dass die öffentlichen Einrichtungen bei den Gebühren, die sie verlangen, unterscheiden dürfen zwischen privaten Nutzern bzw. kleinen und mittleren Unternehmen einerseits und größeren Unternehmen andererseits, die nicht mehr unter die erstere Definition fallen. Dort schafft man also eine Möglichkeit für Differenzierungen im Rahmen der gewerblichen Nutzer, wobei die Gebühren an den Kosten für die Bereitstellungsinfrastruktur orientiert sein sollen. Im Rechtssystem ist das etwas eher Atypisches, da ja das Gleichbehandlungsprinzip gilt. Kulturerbeeinrichtungen haben damit die EU-Kommissarin für Wettbewerb Margrethe Vestager an ihrer Seite, die 2020 den Data Governance Act präsentiert hat (er ist übrigens ab dem 24. September 2023 anzuwenden). Vestager ist zugleich auch Kommissarin für Digitales und hat in den ersten fünf Jahren ihrer Amtszeit mehr als 15 Milliarden Euro an Kartellstrafen verhängt. Ein politischer Durchsetzungswille scheint also vorhanden zu sein.
Dieser wird im Zweifelsfall auch notwendig sein. Lizenzen wie CC-BY-SA-NC unterbinden die Verwendung öffentlicher Daten für kommerzielle große Sprachmodelle. Da sich die Ersteller von großen Sprachmodellen in einem urheberrechtlichen Minenfeld bewegen und bei anderen Modellen eine Bildagentur oder weitere Rechteinhaber bereits Urheberrechtsklagen eingereicht haben, muss man leider anzweifeln, dass sie in der Zukunft Rücksicht darauf nehmen werden. Die entsprechenden Gerichtsentscheide bleiben in den anhängigen Fällen freilich abzuwarten. Selbst mit reverse engineering ist nämlich nicht einfach nachzuweisen, welche Datensätze in ein großes Sprachmodell eingeflossen sind; daher müsste eine Art Indizienprozess geführt werden. Mittel- und langfristig scheint es daher sinnvoller zu sein, auf die Etablierung von Prüfverfahren und Standards vor der Veröffentlichung von KI-Modellen zu setzen. Dazu gehören die Offenlegung des Trainingsmaterials und -prozesses, seine Evaluierung durch Expert:innen, Code Audits, aber auch eine Beweislastumkehr im Hinblick auf die Lizenzierung des verwendeten Datenmaterials. Solche Prozeduren zum Pflichtbestandteil für die Zulassung kommerzieller KI-Anwendungen zu machen, ist dann tatsächlich Aufgabe der Europäischen Union.
Ein weiterer Weg besteht schließlich darin, Kulturerbedaten in einem eigenen Data Space für Kulturerbe zu publizieren; die Ausschreibung für einen solchen Data Space wurde im vergangenen Herbst auf den Weg gebracht und ist Teil des EU Data Acts. Inwiefern dieser Data Space den Kulturerbeinstitutionen volle Datensouveränität und damit die Möglichkeit gewährt, den Zugriff auf die Datenpublikationen zu steuern, bleibt abzuwarten.
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